In 2017 wurden die Durchführungsrichtlinien für den Sportküstenschifferschein (SKS) geändert. Die Änderungen beziehen sich primär auf die praktische Prüfung.
Bislang gab es die zwei Pflichtmanöver
- Rettungsmanöver unter Segel
- Rettungsmanöver unter Antriebsmaschine
Beide Pflichtmanöver mussten spätestens im zweiten Versuch ein ausreichendes Ergebnis ergeben. Dies gilt selbstverständlich auch weiterhin.
Das 2. Rettungsmanöver unter Antriebsmaschine wurde dahingehend geändert, dass es unter Segel mit Maschinenunterstützung gefahren wird.
Wie das Manöver zu fahren ist, wird in den Richtlinien nicht beschrieben. Meine Empfehlung ist es sich an dem vom RYA beschriebenen Manöverablauf zu orientieren. Im nachfolgenden erläutere ich den Ablauf in Textform. Unten in der Grafik ist der Manöverablauf visualisiert.
- Die Person geht über Bord
- Segel dicht und Beiliegen
- Motor starten, Fock bergen, prüfen ob Schoten außenbords hängen, Motor einkuppeln
- Mit Groß und Maschine fahren, Großschot Dicht holen und halsen
- Großsegel fieren und Kontaktaufnahme mit der Person in Höhe der Wanten, auskuppeln!