Pyrotechnische Seenotsignalmittel

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Auf dieser Seite findet Ihr alle Informationen zum Thema „Pyrotechnische Seenotsignalmittel“.

Im Seenotfall erfolgt heute die Alarmierung von Rettern in der Mehrzahl der Fälle über UKW Funk, Satellitenfunk, Mobilfunk oder eine EPIRB.

Das Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS – Safety of life at sea) schreibt gleichwohl pyrotechnische Seenotsignalmitteln vor.

Selbst auf großen Binnengewässern können pyrotechnische Signalmittel wirkungsvoll auf einen Notfall aufmerksam machen und Rettungsdienste alarmieren.

Bei Ausfall der Seefunkanlage ist häufig das pyrotechnische Seenotsignalmittel die letzte Möglichkeit Hilfe anzufordern. Insbesondere bei Annäherung der Retter sind Fackeln (nachts) und Rauchsignale (tagsüber) ohnehin hilfreich für die genaue Lokation des Havaristen.

Deshalb sollten entsprechend des zu bereisenden Seegebiets die empfohlenen bzw. vorgeschriebenen pyrotechnischen Seenotsignalmittel an Bord von Motoryachten und Segelyachten mitgeführt werden.

Einteilung pyrotechnische Seenotsignalmittel

Waffengesetz

Für die in der Seefahrt übliche Signalpistole Kaliber 4 ist eine Waffenbesitzkarte notwendig. Der mögliche Missbrauch von Signalwaffen macht eine Genehmigung der Waffenbesitzkarte nahezu unmöglich. Eine Genehmigung wird in der Regel nur Eignern von Yachten erteilt. Diese müssen zudem den sicheren Verschluss der Waffe nachweisen.

Für Signal- und Schreckschusswaffen mit PTB Zeichen ist der Kleine Waffenschein zu beantragen.

Sprengstoffgesetz

Unter das Sprengstoffgesetzt fallen alle Signalmittel, die mit explosionsgefährlichen Stoffen ausgelöst werden. Explosionsgefährliche Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe und Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können.

Unterschieden werden die Klassen T1 und T2. Die für die Seeschifffahrt vorgeschriebenen Seenotsignalmittel gehören der Klasse T2 an. Für den Erwerb ist der Sach- oder Fachkundenachweis notwendig. Im folgenden betrachten wir deshalb die Seenotsignalmittel der Klasse T2.

Pyrotechnische Seenotsignalmittel

Fallschirmsignalrakete Rot

Fallschirmsignalraketen werden eingesetzt um entfernte Retter auf sich aufmerksam zu machen.

Steighöhe: ca. 300 Meter

Sichtweite bei Tag: 3 bis 4 Seemeilen

Sichtweite bei Nacht: bis zu 20 Seemeilen

Leuchtdauer: 30 bis 60 Sekunden

Pyrotechnische Seenotsignalmittel
Comet Fallschirmrakete
Parachute Signal Rocket, Red
Signal a parachute, Rouge
cohetes con paracaidas, rojo

Handfackel Rot

Mit Handfackeln kann im Notfall bei Annäherung von Rettern die genaue Position des Havaristen angezeigt werden. Der Abbrand kann zu Verletzungen führen. Deshalb werden Handfackeln immer in Lee gezündet.

Rauchtopf Orange

Der Rauchtopf wird sehr heiß und ist deshalb unmittelbar nach Auslösung in Lee der Yacht ins Wasser zu werfen. Die Verwendung beschränkt sich auf den Tag und nur bei in Sicht kommen von Schiffen und Flugzeugen. Bei starkem Wind ist die Sichtbarkeit des Orangefarbenden Rauchs mäßig bis schlecht.

Brenndauer: 3 Minuten