International Port Traffic Signals – Internationale Hafensignale
Die Ein- und Ausfahrt in Seehäfen mit Handelsschiffen wird durch Hafensignalanlagen geregelt. Ziel ist die Sicherheit der Schifffahrt, die Vermeidung von Gefahren und eine einfache und eindeutige Art der Kommunikation. Je nach Beschaffenheit der Hafenansteuerung (Wassertiefe, Breite des Fahrwasser und Hafeneinfahrt, Manövrierraum des Hafengeländes) wird der Hafenbetreiber die Einfahrt regeln und darauf achten, daß der Verkehr nur in eine Richtung fahren darf. Verlässt zum Beispiel gerade ein Schiff den Hafen, wird in der Regel die Einfahrt für einlaufende Schiffe durch Signale gesperrt um das Risiko einer Kollision zu minimieren.
Viele Seehäfen haben seit Jahren die internationalen Hafensignale (International Port Traffic Signals) etabliert. Insbesondere kleinere Häfen haben häufig noch lokale Lösungen umgesetzt. Details zu jedem Hafen sind in Seehandbüchern, Revierführern und Seekarten zu finden. Die nautische Literatur enthält darüber hinaus die Informationen für den Arbeitskanal der Hafenbehörde, des Hafenmeisters und die entsprechenden Telefonnummern sowie Hinweise zu den Versorgungsmöglichkeiten und Liegeplätzen.
Arbeitskanal der Hafenbehörde
Bei der Ansteuerung und beim Verlassen zahlreicher Industriehäfen ist es Pflicht sich über den UKW Arbeitskanal bei der Hafenbehörde zu melden. Den Anweisungen der Hafenbehörde ist unbedingt Folge zu leisten. Wird die Meldepflicht ignoriert kann es in Häfen wie z.B. Dover teuer werden. Die Mitarbeiter der Hafenbehörde sind durchweg Seefahrer mit hohem nautischen Fachwissen und jahrelanger Erfahrung. Ihr oberstes Ziel ist der reibungslose und sichere Verkehr vor und im Hafengebiet. In der Regel sind diese Mitarbeiter ausgesprochen hilfsbereit und unterstützen und beraten gerne jeden Freizeitskipper genauso wie die Berufsschifffahrt.Selbst wenn eine Anmeldung bei dem Hafen über Funk nicht erforderlich ist, sollte der Arbeitskanal des Hafens bei der Annäherung und dem Verlassen eingeschaltet sein um die Bewegungen der Berufsschifffahrt besser einschätzen zu können.
Internationale Hafensignale – International Port Traffic Signals (IPTS)
Die unten aufgeführte Tabelle beschreibt die Hafensignale entsprechend den internationalen Regelungen. Wie im Straßenverkehr sind die wesentlichen Farben rot und grün. Für eine weitere Detaillierung der Anweisungen werden die Farben weiß und gelb eingesetzt. Für akute Gefahren werden 3 rote Blitzlichter übereinander gezeigt. Üblich ist das zeigen dieses Signals nach einem erheblichen Unfalls im Hafengelände, z.B. einer Explosion oder eines Brands. In solch einem Fall ist ein alternativer Hafen anzulaufen.
International Port Traffic Signals - International Hafensignale
Blitzlicht | Kritischer Notfall, Weiterfahrt nicht gestattet. In Abhängigkeit der Situation ist ein abwarten oder das Anlaufen eines anderen Hafens notwendig. Unbedingt die Anweisungen der Hafenbehörde befolgen. | ||
Festfeuer oder Unterbrochen | Weiterfahrt nicht gestattet. | ||
Festfeuer oder Unterbrochen | Weiterfahrt gestattet. Kein Gegenverkehr. | ||
Festfeuer oder Unterbrochen | Weiterfahrt gestattet. Gegenverkehr möglich. | ||
Festfeuer oder Unterbrochen | Weiterfahrt nur nach expliziter Aufforderung durch die Hafenbehörden gestattet. | ||
Festfeuer oder Unterbrochen | Weiterfahrt nicht gestattet, für Fahrzeuge außerhalb des Hauptfahrwassers gilt diese Anweisung nicht. | ||
Festfeuer oder Unterbrochen | Weiterfahrt nur nach expliziter Aufforderung durch die hafenbehörden gestattet. Diese Anweisung gilt nicht für Fahrzeuge außerhalb des Hauptfahrwassers |